Gebühren für die Erstellung eines Gutachtens
1. |
Jedes Gutachten ist gebührenpflichtig. |
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2. |
Begutachtungen werden nach Zeitaufwand berechnet: |
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3. |
Laboruntersuchungen nach Zeitaufwand. |
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4.
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Vorstehende Gebühren gelten, sofern das Gutachten im Hause des Sachverständigen erstellt wird. Bei Erstellung eines Gutachtens außer Haus wird zusätzlich eine Gebühr von 50 € pro angefangene Stunde berechnet. Hin- und Rückfahrt werden als Zeit mit angerechnet. | |
5. | Wenn Untersuchungen an Edelsteinen oder Perlen erforderlich sind,
zu deren Bestimmung die Geräte des Sachverständigen nicht
ausreichen (z.B. Röntgen), so werden die Kosten gesondert in
Rechnung gestellt.
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6. | Der Sachverständige stellt seine Auslagen (Tel., Porto,Versicherung) dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung. | |
7. | Die Schreibgebühren betragen pro Seite und Durchschlag |
€ 3,00 |
8. | Aus- und Einfassen von Edelsteinen - pro Stück ab |
€ 50,00 |
9. | Fotos - pro Stück: |
€ 10,00 |
10. | Die gesetzlich gültige MwSt. wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
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11. | Die Versicherungsgebühr beträgt pro € 1.000,00 Wert. Als Minimum sind € 1.000,00 zu versichern. |
€ 5,00 |
12. |
Verbleiben die Gegenstände nach Aushändigung des erstellten Gutachtens weiterhin in der Obhut des Sachverständigen, werden pro Monat Lager-und Versicherungskosten bis zum Zeitpunkt der Abholung erhoben. Die Lager-und Versicherungskosten betragen pro Monat pro € 1.000,- des ermittelten Wertes. |
€ 5,00 |
Gültig seit 26.06.2023 |
Impressum
Jürgen Heydemann - Deitmerstraße 2 - 12163 Berlin
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