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Gebühren für die Erstellung eines Gutachtens

1.

Jedes Gutachten ist gebührenpflichtig.

 

2.

Begutachtungen werden nach Zeitaufwand berechnet:
Die Gebühr pro Arbeitsstunde beträgt hierbei


€ 85,00

3.

Laboruntersuchungen nach Zeitaufwand.
1 Zeiteinheit (15 Min.)          


€ 21,25

4.

 

Vorstehende Gebühren gelten, sofern das Gutachten im Hause des Sachverständigen erstellt wird. Bei Erstellung eines Gutachtens außer Haus wird zusätzlich eine Gebühr von 50 € pro angefangene Stunde berechnet. Hin- und Rückfahrt werden als Zeit mit angerechnet.

 
5. Wenn Untersuchungen an Edelsteinen oder Perlen erforderlich sind, zu deren Bestimmung die Geräte des Sachverständigen nicht ausreichen (z.B. Röntgen), so werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

 
6. Der Sachverständige stellt seine Auslagen (Tel., Porto,Versicherung) dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung.

 
7. Die Schreibgebühren betragen pro Seite und Durchschlag
  
€ 3,00
8. Aus- und Einfassen von Edelsteinen - pro Stück ab 

€ 50,00
9. Fotos - pro Stück: 

€ 10,00
10. Die gesetzlich gültige MwSt. wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

 
11. Die Versicherungsgebühr beträgt pro € 1.000,00 Wert.
Als Minimum sind € 1.000,00 zu versichern.
€ 5,00

12.

Verbleiben die Gegenstände nach Aushändigung des erstellten Gutachtens weiterhin in der Obhut des Sachverständigen, werden pro Monat Lager-und Versicherungskosten bis zum Zeitpunkt der Abholung erhoben.
Die Lager-und Versicherungskosten betragen pro Monat pro € 1.000,- des ermittelten Wertes.
€ 5,00
 
Gültig seit 26.06.2023